Eine Frage wird die kantonalen Justiz- und Polizeibehörden in den nächsten Monaten beschäftigen: Wie kann bewiesen werden, ob Rechtsextreme an einer ihrer Veranstaltungen die Antirassismusstrafnorm verletzen?
Am Mittwoch haben die Lausanner Richter ein wegweisendes Urteil gefällt: Rechtsextreme können ihr rassistisches Gedankengut an organisierten Treffen nicht mehr unter dem Deckmantel verbreiten, es handle sich um einen «privaten» Anlass. Das Bundesgericht erklärt somit beispielsweise Neonazi-Konzerte, Waldhüttentreffen oder Feiern zum Gedenken irgendwelcher Nazi-Grössen als öffentlich, also strafrechtlich bedeutend.
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