Mittwoch, April 13, 2005

derStandard.at: Oberösterreicher wegen NS-Wiederbetätigung in Salzburg verurteilt

15 Monate Haft auf Bewährung - Nicht rechtskräftig - Ehemaliger Gerichtspraktikant teilweise geständig: "In Wahnwelten verstrickt" Im fortgesetzten NS-Wiederbetätigungsprozess wurde Dienstag Nachmittag ein 31-jähriger Jurist aus Gmunden (OÖ) von einem Salzburger Schwurgericht (Vorsitz: Richterin Ilona Mozes) zu 15 Monaten Haft auf Bewährung (drei Jahre Probezeit) verurteilt. Das Urteil der Geschworenen war einstimmig ausgefallen. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Spruch ist somit noch nicht rechtskräftig. Der bisher unbescholtene Oberösterreicher soll von 1998 bis 2000 (die Anklageschrift wurde während der Verhandlung auf diesen Tatzeitraum eingeschränkt) in einschlägigen Zeitungen, Zeitschriften und Jahrbüchern sowie auf Internetseiten die Veröffentlichung seiner Publikationen veranlasst haben, die laut Staatsanwaltschaft nationalsozialistisches Gedankengut beinhalten und daher gegen das Verbotsgesetz verstoßen. NPD-Mitglied Bei der Hauptverhandlung zeigte sich der Jurist, der Mitglied der "Nationaldemokratischen Partei Deutschland" (NPD) war, im Sinne der Anklage geständig. Der verheiratete Vater eines dreijährigen Sohnes distanzierte sich von den "Wahnwelten", in die er sich in seinen Texten verstrickt hatte. "Ich kann es leider nicht mehr rückgängig machen."

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