Montag, April 11, 2005

mz-web.de - Eklat im Dresdner Landtag hat kein juristisches Nachspiel

Es wird nicht wegen Volksverhetzung ermittelt - «Keine rechtliche Handhabe» Der jüngste NPD-Eklat im Landtag von Sachsen hat kein juristisches Nachspiel. Wegen verfassungsrechtlicher Hürden verzichtet die Staatsanwaltschaft Dresden auf Ermittlungen zur Volksverhetzung. «Wir sehen nach Prüfung keine rechtliche Handhabe für eine Strafverfolgung, da die fraglichen Äußerungen in der Landtagssitzung selbst fielen», sagte Oberstaatsanwalt Andreas Feron am Montag in Dresden. Zwei Abgeordnete der rechtsextremen NPD hatten am vergangenen Freitag mit Reden zu Kriegsopfern Proteste ausgelöst. Unter anderem bezeichneten sie die britischen und amerikanischen Luftangriffe auf Dresden im Febraur 1945 als «Bomben-Holocaust» und «kaltblütig geplanten industriellen Massenmord.» Deutschen Politikern warfen sie «Schuldneurosen» vor, weil sie das «Geschichtsbild der Siegermächte» unkritisch übernähmen. Laut Sächsischer Verfassung dürfen Abgeordnete wegen Äußerungen im Landtag gerichtlich oder dienstlich nicht verfolgt werden. Davon sind nur verleumderische Beleidigungen ausgenommen. So steht es auch im Grundgesetz.

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