Freitag, April 23, 2004
Jungle World 18/2004: Das Neonazigericht
Mit harten Strafen rechnen die mutmaßlichen Mitglieder der Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) in ihrem Prozess nicht
Mit der Frage an den Vizepräsidenten des sächsischen Verfassungsschutzes, Joachim Tüshaus, wie viel denn die Information wert wäre, dass eine Synagoge in die Luft gesprengt werden soll, sorgte der Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung für Heiterkeit bei den Angeklagten. Das war am bisher letzten Prozesstag. Wenn am 28. April nach vierwöchiger Pause die dritte Verhandlung gegen die Neonazigruppierung Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) vor dem Dresdner Landgericht weitergeht, wird wohl auf der Anklagebank erneut Gelassenheit demonstriert. Seit März läuft der Prozess, in dem sechs Männern im Alter von 21 bis 27 Jahren die Mitgliedschaft in der SSS oder ihren Aufbauorganisationen (AO) vorgeworfen wird. Neben Herzogenrath-Amelung, der schon den SS-Mann Erich Priebke beriet und das Vorstandsmitglied der NPD Jens Pühse verteidigte, ist Olaf Klemke der aktivste der zwölf Anwälte. Er war unter anderem Verteidiger im Gubener Hetzjagdprozess. Im aktuellen Prozess überzieht er das Gericht mit Erklärungen und Befangenheitsanträgen. Die Angeklagten nehmen den Prozess locker, in den Pausen lachen sie oder plaudern angeregt, blättern in Zeitungen oder Tattoomagazinen. Sie rechnen wohl mit ähnlich milden Strafen wie in den vorangegangenen SSS-Verfahren. Die gingen im vergangenen Jahr mit der Einstufung der Neonazigruppe als kriminelle Vereinigung und mit Bewährungsstrafen für 18 ihrer Mitglieder zu Ende. Mitglieder der 1996 gegründeten SSS begingen bis zum Verbot durch den sächsischen Innenminister im Jahr 2001 Straftaten wie Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung, Volksverhetzung, Nötigung und Benutzung verfassungsfeindlicher Symbole. Das Potenzial der Gruppierung schätzte der Verfassungsschutz auf mehrere hundert Personen. Anders als in den früheren Verfahren wollen die Angeklagten diesmal keinerlei Geständnisse machen. Bis Juli wird das langwierige Verfahren, in dem auch verurteilte SSS-Mitglieder als Zeugen auftreten, mindestens noch dauern. Sie haben zwar als Verurteilte kein Recht, ihre Aussage zu verweigern, können sich aber auf Erinnerungslücken berufen.
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