Mittwoch, April 21, 2004
NETZEITUNG: Horst Mahler erhält Berufsverbot
Der rechtsextreme Jurist Horst Mahler darf vorläufig nicht mehr als Anwalt arbeiten. Ein Berliner Gericht entzog ihm die Zulassung. (...) Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat, wie erst jetzt durch einen Bericht des «Tagesspiegel» bekannt geworden ist, am 8. April dem rechtsextremen Anwalt Horst Mahler ein vorläufiges Berufsverbot erteilt. In seinem Beschluss bescheinigt das Gericht dem früheren RAF-Terroristen eine «menschenverachtende Handlungsweise». Mahler erkenne das Justizsystem der Bundesrepublik nicht an und stelle sich öffentlich auf den Standpunkt, «dass sämtliche Gesetze des nationalsozialistischen Gewaltregimes, wie zum Beispiel die Nürnberger Rassegesetze, weiterhin Geltung beanspruchen». Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte Anfang März das vorläufige Berufsverbot für Mahler beantragt.
Siehe auch: Berufsverbot gegen NPD-Anwalt Mahler verhängt. Berliner Gericht attestiert "menschenverachtende Handlungsweise"; Rechtsextremer Anwalt Mahler mit Berufsverbot belegt. Der rechtsextreme Anwalt Horst Mahler darf vorerst nicht mehr in seinem Beruf arbeiten.
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