Mittwoch, April 28, 2004
ND - Keine rote Karte für schweres Foul - 28.04.04
Ex-Landeschef des Vertriebenenbundes freigesprochen
Der vormalige Thüringer Landeschef des Bundes der Vertriebenen (BdV), Paul Latussek, ist vom Landgericht Erfurt vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Anlass für die Anklage gegen Paul Latussek war die Aussage, »die Lügen von den Verbrechen in Katyn, Jebawke, über die Opfer von Auschwitz« seien nicht mehr haltbar � nachzulesen in einem anlässlich eines BdV-Verbandstages im November 2001 der Presse übermittelten Redemanuskript. Damit habe Latussek zwar ein schweres Foul in der öffentlichen Debatte über die Verbrechen des Faschismus begangen, das reiche aber nicht, um ihm juristisch die rote Karte zu zeigen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Zugleich räumte er ein, hinter den Anklagepunkt, mit der Äußerung sei der öffentliche Frieden gestört worden, müsse »ein ganz großes Ja« gesetzt werden. Da nicht die Formulierung selbst, sondern nur ihre Verbreitung strafbar ist, scheiterte eine Verurteilung letztlich daran, dass die Weitergabe des Textes an zwei Journalisten nicht den Tatbestand der Verbreitung erfüllt. Dabei sei es auch unerheblich, dass der Text von den Journalisten zitiert wurde. Letztlich gelte nur die »körperliche« Weitergabe, also das Verteilen einer Anzahl von Kopien als Verbreitung im juristischen Sinn, betonte das Gericht. Hinzu komme, dass in der tatsächlich gehaltenen Rede das Wort Opferzahlen vor Auschwitz eingefügt worden sei. Das Gericht hielt allerdings auch diese Formulierung für »sehr bedenklich« � nicht zuletzt, weil »eine Beziehung zwischen Lüge und Auschwitz« hergestellt werde.
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