Freitag, März 31, 2006

Nachrichten.ch - Verfahren gegen Holocaust-Leugner Schaub eingestellt

Das Bezirksamt Aarau hat das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub eingestellt. Seine «1.-Mai-Rede» bei einer Demonstration Rechtsextremer am 30. April des vergangenen Jahres in Aarau wurde als «nicht rassendiskriminierend» gewertet. Die Rede sei nicht vollständig rekonstruierbar, heisst es in der dem Aargauischen Gewerkschaftsbund (AGB) zugestellten Einstellungsverfügung. Der AGB hatte Schaub nach seinem Auftritt in Aarau wegen antisemitischer Parolen angezeigt. Auch die Aargauer Kantonspolizei hatte von Amtes wegen Ermittlungen eingeleitet. Laut dem Bezirksamt sind sowohl die Videokassette des Privatsenders «Tele M1» als auch die Aufzeichnungen der Kantonspolizei nicht vollständig. Die Zitate in den Zeitungen seien zudem für die Beurteilung der Strafbarkeit nicht verwendbar, weil sie nur Stichworte beinhalteten. siehe auch: Rede von Holocaust-Leugner Schaub. Das Bezirksamt Aarau hat das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub eingestellt. Seine «1.-Mai-Rede» bei einer Demonstration Rechtsextremer am 30. April des vergangenen Jahres in Aarau wurde als «nicht rassendiskriminierend» gewertet.

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