Freitag, August 20, 2004

Mordfall muss neu verhandelt werden

Er war an einem extrem brutalen Mord beteiligt, doch das Gericht hatte den Rechtsradikalen Sebastian F. als Nebentäter freigelassen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun aufgehoben und fordert eine härtere Strafe. Als der 18 Jahre alte Sebastian F. im Oktober 2003 sein Urteil vernahm, sah man ihm an, dass er nichts begriff: Er, der gemeinsam mit seinen zwei Kumpels einen halbwüchsigen Jungen stundenlang geschlagen, getreten, gefoltert hatte, durfte als freier Mann den Gerichtssaal verlassen. Das Landgericht Neuruppin hatte ihn lediglich wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt und ihn noch im Gerichtssaal freigesetzt: Denn er hatte schon mehr als die Hälfte seiner Strafe in Untersuchungshaft verbüßt. Grinsend und vollkommen verwirrt folgte der rechte Schläger seinem Anwalt in die Freiheit. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof in Leipzig nun geändert. Er verhandelte am Donnerstag mehrere Revisionsanträge, mit denen die Staatsanwaltschaft längere Strafen für die Täter durchsetzen wollte. Am Nachmittag fiel dann die Entscheidung: Gegen den in die Freiheit entlassenen Sebastian F. muss neu verhandelt werden. Die Richter des 5. Strafsenats in Leipzig sahen in seiner Tat nicht nur eine schwere Körperverletzung wie das Landgericht in Neuruppin, sondern Körperverletzung mit Todesfolge. Dafür stehen mindestens drei Jahre Haft.

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