Mittwoch, Januar 25, 2006

freiepresse.de: Kein gesetzlich verordneter Antifaschismus

Linksfraktion.PDS scheitert mit Gesetz für weiteres Staatsziel Der Antifaschismus wird nicht als Staatsziel in die sächsische Verfassung aufgenommen. Die Linksfraktion.PDS scheiterte mit ihrem Gesetzesentwurf für eine Antifaschismusklausel am Dienstag im Landtag. Die Abgeordneten aller anderen Fraktionen stimmten gegen den Vorschlag, das Nichtzulassen «rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Betätigung sowie die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts» als weiteres Staatsziel aufzunehmen. Wie der Vorsitzende des zuständigen Rechtsausschusses, Marko Schiemann (CDU), sagte, reagiere die Linksfraktion.PDS auf ein politisches Problem, das das «Ansehen Sachsens besudele». Die Grundlage des Grundgesetzes sowie der sächsische Verfassung seien jedoch bereits die Ablehnung des Nationalsozialismus. Seit 50 Jahren stehe die Unantastbarkeit der Menschenwürde an erster Stelle des Grundgesetzes. Das sei eine Reaktion auf die Unmenschlichkeit des Dritten Reichs. Die Aufnahme der Ablehnung des Rechtsextremismus als Staatsziel würde zudem nicht mehr materielles Recht schaffen.

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