Donnerstag, Oktober 21, 2004

Antirassismus-Verfahren enden mehrheitlich mit Freispruch

Die Mehrheit der erstinstanzlichen Verfahren wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm endet mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Dies ergibt eine Analyse der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR). Von den 218 Fällen, die zwischen Anfang 1995 und Ende 2002 im Rahmen des Strafrechtartikels über Rassendiskriminierung in erster Instanz behandelt wurden, endeten 56 Prozent mit Einstellung des Verfahrens oder Freispruch, wie EKR-Präsident Georg Kreis in der "Neuen Zürcher Zeitung" schreibt. In 44 Prozent der Fälle kam es zu einer Verurteilung. Wie bei der EKR ergänzend zu erfahren war, ging es in über 25 Prozent der erfassten Fälle um verbale Beschimpfungen, gefolgt von Druckerzeugnissen und Tondokumkenten sowie schriftlichen Beschimpfungen (15,5% bzw. 15%).

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