Montag, Oktober 17, 2005
de.indymedia.org | Wolfsangel-Affäre die Zweite
Die „Wolfsangel-Affäre“ ging in die zweite Runde. In der Berufungsverhandlung am Landgericht Marburg bekam Dr. Ulrich Brosa mit 35 Tagessätzen à 15 Euro ein geringeres Strafmaß als in der ersten Instanz und eine Verringerung der Prozeßkosten zugesprochen. Verurteilt wurde er nur, weil er es wagte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei wegen Untätigkeit zu richten*1.
Leider musste die Berufungsverhandlung ohne Zeugen verhandelt werden, da Richter Stomps (stellvertretender Präsident des Landgerichts Marburg) keine Zeugen von Seiten der Verteidigung laden wollte und daraufhin auf Zeugen von Seiten der Staatsanwaltschaft verzichtete*2. So gab es einen Trockenschwimmkurs mit Richter Stomps: Er las aus den umfangreichen Akten vor, was die Verhandlung langamtig gestaltete*3. Ulrich Brosa erklärte, dass er als Physiker weltweit tätig war und nie Probleme hatte sich in Strukturen positiv zu integrieren. Als er sich in Amöneburg vor über 10 Jahren niederließ, war ihm nicht klar, dass es in Amöneburg anders werden könnte*4. Er kam in Schwierigkeiten mit „Einheimischen“ vor Ort, weil er es wagte Gewalt im Dorf nicht einfach hinzunehmen, sondern unbequem wurde und selbst gegen die Täter ermittelte*5. Zu den brutalen Übergriffen gegen Brosa und sein Anwesen gesellten sich Klageschriften von staatsanwaltlicher Seite die in ihrem Umfang und Dauerbeschuß die Qualitäten von „Law-Hunting“ tragen (=Überziehen mit unbegründeten Prozessen um den Gegner zur Aufgabe zu bewegen).
Edmund Haferbeck, Verteidiger Brosas, kritisierte mehrere Versäumnisse der Staatsanwaltschaft Marburg und der Polizei: Die unterlassene Anzeige der herbeigerufenen Polizisten, obwohl Nazi-Symbole nach §86a StGb*6 verboten sind und ein Offizialdelikt darstellen, d.h. unbedingt unaufgefordert anzuzeigen sind. Dass ferner die Täterschaft des Kirchhainer Hauseigentümers bezweifelt wird, obgleich dieser etwa sieben Jahre lang ein ganzes Ensemble von Nazi-Symbolen auf seiner Garagenwand stehen ließ und anscheinend zierlich fand. Und kritisiert wurde weiter, dass für die Totenkopfflagge auf dem Grundstück des Hauseigentümers eines separates Verfahren eröffnet wurde, das Verfahren also von der Staatsanwaltschaft abgetrennt wurde, obgleich bei Nazi-Delikten das ganze Umfeld als Einheit untersucht und behandelt werden muß. Noch heute prangt dieses Nazi-verdächtige Symbol auf dem Grundstück ohne dass es strafrechtliche Konsequenzen gibt, dem Hauseigentumer wurde bereitwillig ein Verbotsirrtum zugebilligt*7.
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