Freitag, November 25, 2005

Ehemaliger KZ-Aufseher scheitert mit Klage

Ein ehemaliger Aufseher des Konzentrationslagers Neuengamme ist mit seiner Klage gegen den Entzug seiner Versorgungsrente gescheitert. Der 1922 geborene Mann hatte die Rententräger gerichtlich dazu zwingen wollen, die Grundrente weiter zu bezahlen. Das Sozialgericht Hamburg wies diese Forderung nun zurück. Nach dem Bundesversorgungsgesetz sind Leistungen ganz oder teilweise zu entziehen, wenn der Betroffene während der Nazi-Herrschaft gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.

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