Montag, Dezember 20, 2004
heise online - Gericht best�tigt Sperrungsverf�gungen gegen Webseiten
Wegen einer verspäteten Klageeinreichung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klage eines Providers gegen die Landesanstalt für Medien abgewiesen. Das Hammer Unternehmen hatte den Klageweg eingeschlagen, um gegen die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf vorzugehen. In seinem Urteil (Aktenzeichen 13 K 3173/02) erkannte das Gericht ausdrücklich auch die Rechtmäßigkeit der Sperrungsverfügungen an.
Das Verwaltungsgericht machte sich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Eigen. Die grenzüberschreitenden Wirkungen des Internet änderten nichts an den Befugnissen der Ordnungsbehörden des Landes, sobald das Gefahrenpotenzial des Internet im Inland zu Tage trete, erklärte das Gericht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden gegen das Vorgehen der Ordnungsbehörde nicht. Es sei auch frei von Ermessensfehlern und verhältnismäßig. Auch technische Möglichkeiten, die Sperrung zu umgehen, stünden dem nicht entgegen. Für die Ablehnung der Klage machte das Gericht aber vor allem formale Gründe geltend: Der Provider hatte zu spät gegen die Ordnungsverfügungen geklagt.
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