Dienstag, Dezember 21, 2004
NN - Nazi-Verbrechen in Frage gestellt
GERICHT / 22-jähriger Korneuburger wurde verurteilt, weil er per E-Mails die Verbrechen der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg geleugnet hat.
„Haben Sie irgendwelche Zweifel, dass Millionen Menschen in Konzentrationslagern ermordet wurden?“ - „Es steht mir nicht zu, darüber zu urteilen. Um diese Frage streiten sich die Historiker“, erwiderte der 22-jährige Franz P. (Name geändert) aus Korneuburg auf die Frage von Richter Mag. Klebermaß nach Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg.
Einen Kriegsverbrecher wollte der Kellner, der laut Anklage als Sympathisant von Neonazis bekannt ist, in Folge namentlich nicht nennen können. Dies verwunderte den Vorsitzenden: „Ist das nicht in einem der vielen Geschichtsbücher gestanden, die Sie gelesen haben?“ Dieser aussagekräftige Dialog stand am Anfang eines Schwurgerichtsprozesses am Landesgericht Korneuburg, bei dem es um das Verbotsgesetz ging.
„Sie haben per E-Mails zur Teilnahme an einer Kundgebung gegen die Aberkennung des Ehrengrabes von Major Walter Nowotny (nationalsozialistische Kultfigur) aufgerufen und dabei nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet und als erfunden bezeichnet“, erläuterte Staatsanwältin Dr. Puchner.
Franz P.: „Es ging mir nur ums Soldatentum“
„Ich wollte nur das Andenken an einen Soldaten bewahren, es ging mir nur ums Soldatentum“, verantwortete sich Franz P. und erklärte zu den von ihm so bezeichneten erfundenen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg: „Das ist keine pauschalierte Leugnung von mir. Ich beziehe mich auf einzelne, singuläre Punkte.“
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