Mittwoch, Juni 29, 2005

WAZ Lünen Volltext - Haftstrafe für rechtsradikalen Schläger

"Trinkende und schlagende Rechtsradikale haben keine Chance in diesem Staat." Richter Hans-Joachim Klein sprach Klartext am zweiten Verhandlungstag, und das Urteil fiel entsprechend aus: Der einschlägig vorbestrafte 24-jährige A. aus Bork ist gestern wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Bewährung gab es nicht. Der junge Borker aus der rechtsradikalen Szene in Selm hatte die Straftaten während einer Bewährungszeit begangen, nachdem er wegen Körperverletzung verurteilt worden war. (...) A. war am 25. April 2004 zu P. gegangen, weil er seine Freundin bei ihm vermutete, was auch zutraf. Er holte sich bei seinem Nebenbuhler eine blutige Nase, rief von seiner Wohnung den mitangeklagten B. in Dortmund an, der mit seiner Frau anreiste. Das Trio tauchte dann erneut bei P. auf. Ein Baseballschläger war dabei, mit dem wurde zunächst die Tür zertrümmert. Dann ging es zur Sache. In welcher Form der Schläger eingesetzt wurde, ließ sich nicht exakt klären, jedenfalls erlitt P. Verletzungen. Die Polizei kam erneut, aber in die Wohnung von A., um ihn Gewahrsam zu nehmen. Er beschimpfte die Beamten übel und bespuckte sie. Der Blutalkoholwert lag jenseits von drei Promille.

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