Mittwoch, Oktober 26, 2005

Marktplatz Oberbayern: 'Skandalöses Geschichtsverständnis'

Staatsanwalt sorgt mit Stellungnahme zu Neonazi-Demo für Eklat Die Frage nach einem Demo-Verbot für Neonazis am 9. November, dem Jahrestag des Marsches auf die Feldherrnhalle, hat zu einem heftigen Streit zwischen Stadt und Staatsanwaltschaft geführt. Die Justizbehörde hatte angeführt, die Kundgebung erfülle keinen Straftatbestand, da sich diese auf ein Ereignis vor der Machtübernahme der Nazis 1933 beziehe. Die Rathaus-SPD sprach von einem "skandalösen Geschichtsverständis". Die Stadt will das Justizministerium einschalten. "Ehre den 16 Toten vom 9. November 1923" lautet der Veranstaltungstitel, unter dem der Münchner Neonazi Hayo Klettenhofer samt Fahnen, Fackeln und 50 Gleichgesinnten auf dem Odeonsplatz des Hitlerputsches gedenken wollte. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle (parteilos) sah darin "eine ungeheuerliche Provokation und Verhöhnung der Opfer des NS-Unrechtregimes". Er verbot die Demonstration. Im Stadtrat kam es dennoch zum Eklat. Auslöser war eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, die an die Polizei adressiert war, aber auch auf dem Schreibtisch von Blume-Beyerle landete. Oberstaatsanwalt August Stern, Chef der politischen Abteilung und stellvertretender Behördenleiter, erläuterte darin, dass das Versammlungsthema die NS-Herrschaft nicht verherrlichen könne, weil es das Regime zum Zeitpunkt des Hitlerputsches noch gar nicht gab. "Die nationalsozialistiche Gewalt- und Willkürherrschaft begann erst ab 1933", schrieb Stern. Ein Straftatbestand sei deshalb nicht erfüllt.

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