Donnerstag, Oktober 20, 2005

NETZEITUNG DEUTSCHLAND: Anwalt wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Verteidiger eines Neonazis hat vor Gericht den Völkermord an den Juden in Frage gestellt. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Nürnberg hat den Anwalt eines Neonazis zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt – wegen Volksverhetzung. Das Gericht warf dem 36-Jährigem in dem Urteil am Mittwoch vor, in einem anderem Prozess gegen einen Zirndorfer Neonazi im März vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mehrere Beweisanträge mit volksverhetzenden Inhalten gestellt zu haben. Unter anderem hatte der Anwalt nach Justizangaben darin schriftlich erklärt: «Von einer Offenkundigkeit des Völkermordes an Juden kann nicht gesprochen werden». Zudem habe der Jurist in Frage gestellt, ob der Völkermordparagraf des Strafgesetzbuches mit dem Grundgesetz vereinbar sei. In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter: «Ich weiß nicht, ob Sie selbst dem rechten Lager angehören oder einfach nur schlechte Arbeit geleistet haben.»

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