Donnerstag, Januar 27, 2005
taz 27.1.05 Nazis können nicht singen
Das Amtsgericht Dortmund erhebt Anklage gegen Mitglieder der Neonazi-Bands "Weisse Wölfe" und "Oidoxie": Volksverhetzung und Darstellung von Gewalt. Gefahr durch Rechtsrock-Bands steigt
Gegen Mitglieder der Neonazi-Bands Oidoxie und Weisse Wölfe wird vor dem Amtsgericht Dortmund Anklage wegen Volksverhetzung und Darstellung von Gewalt erhoben. Dies bestätigte Gerichtssprecher Jürgen Twittmann auf Anfrage der taz. Bei den Angeklagten handele es sich um den Dortmunder Marko Gottschalk, Sänger der Band Oidoxie und Schlagzeuger der Weissen Wölfe, den Arnsberger Stjepan Jus, Sänger der Weissen Wölf und "einen Herr Eggeling". Zur letzten Person gibt es keine weiteren Angaben. Ein Termin für die Anklageerhebung steht noch nicht fest.
Der Anklage vorausgegangen war ein Strafanzeige der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) vom März 2003. In der Anzeige (...) wurde unter anderem auf die Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Volksverhetzung hingewiesen: "Juda verrecke und Deutschland erwache" und "Für unser Fest ist nichts zu teuer - 10.000 Juden für ein Freudenfeuer", heißt es im Weisse Wölfe-Lied "Unsere Antwort". Im vom texanischen Neonazi-Label NS88 vertriebenen Video "Kriegsberichter Vol. V" wird von Oidoxie unter anderem das "Hakenkreuzlied" der Neonazi-Band Radikahl gespielt: "Hißt die rote Fahne mit dem Hakenkreuz", lautet der Text.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen