Donnerstag, November 18, 2004

Tagesspiegel Online : Thor Steinar: Verbot bestätigt

Staatsanwaltschaft und Polizei sind gestern gegen die Firma MediaTex vorgegangen, die von Zeesen (Dahme-Spreewald) aus die bei Neonazis beliebte Textilmarke „Thor Steinar“ vertreibt. Das Lager wurde versiegelt, außerdem stellten die Beamten Beweismaterial sicher. Zuvor hatte das Landgericht Neuruppin die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurückgewiesen, dessen „Thor-Steinar“–T-Shirt im August in Oranienburg beschlagnahmt worden war. Das Gericht nannte die Beschwerde unbegründet. In dem elfseitigen Beschluss bestätigen die Richter die Ansicht der Staatsanwaltschaft Neuruppin, wonach das Runen-Logo von Thor Steinar nationalsozialistischen Symbolen zum Verwechseln ähnlich sieht. In dem Logo in Wappenform sind eine „Tyr-Rune“ und eine „Wolfsangel“ kombiniert. Die Tyr-Rune war im Dritten Reich ein Emblem der „Reichsführerschulen“, die Wolfsangel tauchte in mehreren Abzeichen von Divisionen der Waffen-SS auf. siehe auch: Der Tagesspiegel: Landgericht bestätigt Beschlagnahme von Kleidung der bei Neonazis beliebten Marke "Thor Steinar", Landgericht Neuruppin bestätigt Verbot von SS-Symbolen auf Kleidung. Das an ein Symbol der Waffen-SS angelehnte Runenwappen der Bekleidungsmarke "Thor Steinar" bleibt verboten, Deutsches Gericht bestätigt Verbot von SS-Symbolen auf Kleidung. "Marken-Logo" kaschierte rechtsextremistische Ideologie

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