Donnerstag, Januar 13, 2005
Auf Horst Mahler wartet der Knast
Der bekannte Neonazi-Anwalt und Ex-Linksextremist muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis.
Das Berliner Landgericht verurteilte den früheren NPD-Anwalt am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung. Der 68-jährige Mahler habe bei einer NPD-Veranstaltung im September 2002 ein von ihm verfasstes Schriftstück mit volksverhetzenden und antisemitischen Passagen präsentiert, begründete das Gericht sein Urteil. Darin habe er den Hass auf Juden als etwas Normales dargestellt.
siehe auch:
Früherer NPD-Anwalt zu Haftstrafe verurteilt. Neun Monate Haft ohne Bewährung - so lautet das Urteil des Berliner Landgerichts. Die Richter warfen Horst Mahler auch vor, im Prozeß "verbohrt und uneinsichtig" an seiner Ideologie festgehalten zu haben; Ex-NPD-Anwalt Mahler zu Haft verurteilt, NPD-Anwalt missbraucht Gericht als Forum, Neun Monate Haft für Mahler (Sein Schlusswort als Angeklagter nutzte Mahler, um den Schöffen anzudrohen, dass sie sich für eine Verurteilung nach dem Zusammenbruch der Bundesrepublik verantworten müssten. Der Richter kündigte daraufhin an, ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Mahler wegen Nötigung anzuregen.)
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