Montag, Januar 24, 2005

Keine Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft wird gegen die rechtsextreme NPD in Sachsen nicht wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermitteln. Der Grund: Laut sächsischer Landesver- fassung dürfen Abgeordnete wegen einer Äußerung im Landtag zu keiner Zeit gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. «Wir sehen nach Prüfung keine rechtliche Handhabe für eine Strafverfolgung, da die fraglichen Äußerungen in der Landtagssitzung selbst fielen», sagte Oberstaatsanwalt Andreas Feron am Montag der dpa in Dresden. Von der in der Landesverfassung verankerten Regelung sind lediglich verleumderische Beleidigungen ausgenommen. Dies müsste von den Betroffenen angezeigt werden.

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