Freitag, Januar 21, 2005

Verherrlichung von NS-Größen soll bestraft werden

Gesetzesinitiative der Bundestagsfraktionen geplant - Straftatbestand würde auch für Reden und Internetauftritte gelten Die Innenexperten des Bundestages wollen die Verherrlichung von Repräsentanten des NS-Regimes und Verurteilter der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse unter Strafe stellen. "Wir streben eine Ergänzung des Strafgesetzbuches an, um künftig gegen derartige Verherrlichungen vorgehen zu können", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), der WELT. Die Initiative zielt nicht nur gegen Aufmärsche Rechtsradikaler, wie die an das Grab von Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß oder auf den größten deutschen Soldatenfriedhof in Halbe, sondern auch gegen entsprechende Äußerungen in Reden oder im Internet. Das Strafmaß soll bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren reichen. Die Innenpolitiker überlegen auch, den Straftatbestand auf die Verherrlichung von NS-Organisationen auszuweiten. Bislang ist nur das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zum Beispiel SS-Runen, in Artikel 86a des Strafgesetzbuches als Straftat definiert.

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