Donnerstag, Januar 13, 2005

Rädelsführer der «Skinheads Sächsische Schweiz» auf freiem Fuß

Der als Rädelsführer der 2001 verbotenen rechtsextremen Gruppe «Skinheads Sächsische Schweiz» (SSS) verurteilte Thomas S. sitzt nicht mehr in Untersuchungshaft. Wie Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am Mittwoch auf ddp-Anfrage in Dresden mitteilte, wurde der Haftbefehl schon vor zwei Wochen gegen eine Kaution von 5000 Euro außer Vollzug gesetzt. Bereits vor Weihnachten hatte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 30-Jährigen erhoben, weil er gemeinsam mit 24 Beschuldigten die Strukturen der SSS auch nach ihrem Verbot aufrechterhalten haben soll. Thomas S. droht damit eine zwei- bis dreijährige Gefängnisstrafe. Gegen ihn war im Mai 2003 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt worden. Hinzu käme bis zu ein Jahr Haft bei einer Verurteilung gemäß Paragraf 20 des Vereinsgesetzes, der den «organisatorischen Zusammenhalt» eines verbotenen Vereins unter Strafe stellt.

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