Mittwoch, Januar 12, 2005
T-Online Nachrichten: NPD-DVU-Bündnis für Bundestagswahl unzulässig
Das geplante Bündnis der rechtsextremen Parteien NPD und DVU für die nächste Bundestagswahl ist rechtlich unzulässig. "Mehrparteiige Listenverbindungen sind nach dem Bundeswahlgesetz ausgeschlossen", stellt ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags fest. "Es ist beruhigend, dass die Überlegungen, die einige Herren des rechten Randes gehabt haben, sich nicht in die Tat umsetzen lassen", sagte der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte.
Rechtsextreme suchen nach Ausweg
Die DVU reagierte mit einer Mitteilung auf das Gutachten. Darin vertritt die Partei die Auffassung, es sei zulässig, dass "die jeweils antretende Partei sich eine Zusatzbezeichnung geben kann, die auf den Deutschland-Pakt von DVU und NPD hinweist". Edathy sagte, er halte auch diese Variante für unzulässig. Die Demokraten müssten jedoch weiter wachsam bleiben. Ein Erfolg sei nicht ausgeschlossen, falls eine rechtsradikale Partei einmal bundesweit antritt.
NPD und DVU wollen "Deutschland-Pakt" schließen
Die Vorsitzenden von NPD und DVU, Udo Voigt und Gerhard Frey, wollen am 15. Januar auf einem DVU-Bundesparteitag einen "Deutschland-Pakt" unterzeichnen. Wo der Parteitag stattfindet, will die DVU am Mittwoch bekannt geben. Die beiden Parteien hatten im vergangenen Oktober ein Bündnis für 2006 vereinbart. Die Rechtsextremen wollen mit dieser "Volksfront von Rechts" ihre Chancen erhöhen. Im September waren NPD und DVU nach vorherigen Absprachen mit 9,2 und 6,1 Prozent der Stimmen in die Landtage von Sachsen und Brandenburg eingezogen.
siehe auch: Gutachten: DVU und NPD-Wahlbündnis ausgeschlossen
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