Donnerstag, Februar 24, 2005
Rechte dürfen Mahnwache ohne Auflagen halten
Die rechtsgerichtete Vereinigung "Freundeskreis Ein Herz für Deutschland'" darf mit einer Fackel-Mahnwache und ohne Auflagen an den 60. Jahrestag der Zerstörung Pforzheims durch Luftangriffe erinnern. Die Einschränkungen der Stadt für die Mahnwache seien rechtswidrig, urteilte der VGH Baden-Württemberg. Etwa 100 Sympathisanten der rechtsgerichteten Vereinigung "Freundeskreis Ein Herz für Deutschland" kamen zu der umstrittenen Fackel-Mahnwache. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die Auflagen der Stadt für die Veranstaltung für rechtswidrig erklärt. Etwa 50 Gegendemonstranten protestierten gegen die Mahnwache. Wegen Sachbeschädigung nahm die Polizei vorübergehend zwei Menschen fest.
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