Dienstag, Februar 22, 2005
Versammlungsrecht: Keine NPD-Demos mehr an Gedenkstätten
Die rot-grüne Koalition hat sich abschließend auf eine Verschärfung des Versammlungsrechts geeinigt.
Zugleich verständigten sich die Rechts- und Innenpolitiker von SPD und Grünen darauf, den Straftatbestand der Volksverhetzung auszuweiten. Wie der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am Dienstag auf Anfrage bestätigte, sollen Extremisten, die Naziverbrechen billigen oder verherrlichen, künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen