Freitag, April 16, 2004

Deutschland: Urteil gegen Hamburger Anwalt wegen Volksverhetzung bestätigt Gericht weist Revision zurück - Sechsjähriger Rechtsstreit um Auschwitz-Lüge beendet Ein Hamburger Anwalt ist am Mittwoch vom Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt worden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH wies die Revision des Anwalts Jürgen R. [Jürgen Rieger; dok] gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg am Donnerstag zurück, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Das Bundesgericht zog damit einen Schlussstrich unter einen sechsjährigen Rechtsstreit. Der Anwalt war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Frühjahr 1997 bei der Verteidigung des wegen Volksverhetzung angeklagten damaligen NPD-Bundesvorsitzenden Günther Deckert in Beweisanträgen behauptet hatte, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Zum Urteil gegen den Rechts-Anwalt Jürgen Rieger siehe auch: Presseerklärung BGH

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