Dienstag, April 13, 2004

Merkur Online: Geldstrafe für Aufruf gegen Neonazi-Demo 51-Jähriger muss 600 Euro zahlen Das Landgericht München hat Christiaan B. am Freitag in zweiter Instanz wegen Aufrufs zur Sprengung von Neonazi-Versammlungen zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte im Herbst 2002 vor zwei Demonstrationen von Rechtsextremisten gegen die damalige Wehrmachtausstellung Stadtpläne verteilt, welche die Marschroute der braunen Gesinnungsbrüder zeigten. Damit wollte er durch Gleichgesinnte den Aufzug stoppen lassen, befand das Gericht und sah den Tatbestand der 'öffentlichen Aufforderung' zu einer Straftat erfüllt. Der aus Holland stammende Christiaan B. hatte vehement einen Freispruch gefordert und will gegen das Berufungsurteil in Revision gehen. 'Meiner Ansicht nach haben alle Menschen das Recht, ja die Pflicht, sich den Nazis in geeigneter Form rechtzeitig entgegen zu stellen', rief der Angeklagte. Er verwies auch darauf, dass der damalige Neonazi-Versammlungsleiter Martin Wiese hieß.

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