Montag, März 07, 2005

Neonazis für Gründung einer terroristischen Vereinigung verurteilt - sueddeutsche.de

Die zwölf Männer im Alter von 16 bis 20 Jahren standen außerdem wegen Brandstiftung in mehreren Fällen vor Gericht. Die Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt – lediglich der Anführer muss ins Gefängnis. Das Brandenburger Oberlandesgericht hat zwölf Neonazis zu teils mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt. Der Anführer erhielt eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung sowie Brandstiftung in mehreren Fällen. Bei den elf Mitangeklagten lag das Strafmaß zwischen acht Monaten und zwei Jahren. Im Gegensatz zum Anführer wurden ihre Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Die Männer von 16 bis 20 Jahren hatten zehn Brandanschläge auf ausländische Imbissgeschäfte gestanden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, dazu die Vereinigung „Freikorps“ gegründet zu haben. In ihrer Satzung hätten sie das Ziel festgelegt, alle Ausländer aus dem Havelland westlich von Potsdam zu vertreiben, hieß es. siehe auch: Brandenburger Neonazi-Gruppe als Terror-Vereinigung verurteilt, Zwölf Neonazis in Brandenburg zu Jugendstrafen verurteilt

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