Dienstag, März 08, 2005

Reuters: Revision von Urteil gegen Neonazi-Sänger

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich von Donnerstag an mit der Neonazi-Band "Landser" beschäftigen, die vom Berliner Kammergericht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden ist. Das Kammergericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe durch ihr konspiratives Verhalten und den heimlichen Vertrieb rechtsextremen Liedguts im Untergrund wie eine kriminelle Organisation gehandelt hat. In diesen Liedern habe die Band, die nicht öffentlich aufgetreten sei, zur Gewalt gegen Ausländer, Juden und anders Denkende aufgerufen. Das Kammergericht verurteilte die drei Bandmitglieder im Dezember 2003 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, wegen Verbreitung von Nazi-Propaganda und Volksverhetzung. Der 39-jährige Liedtexter und Sänger bestreitet, dass die mittlerweile aufgelöste Band eine kriminelle Organisation gewesen sei. Er hat gegen seine Verurteilung zu drei Jahren und vier Monaten Haft Revision eingelegt. Wann der BGH sein Urteil verkünden wird, ist noch offen. (Az.: 3 StR 233/04)

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