Montag, Juli 19, 2004
heute.t-online.de - Hohe Jugendstrafe für Messerstecher von Heidenheim
Gericht erkennt auf dreifachen Totschlag - Keine Notwehr
Wegen dreifachen Totschlags hat das Landgericht Ellwangen den Messerstecher von Heidenheim zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der geständige Leonhard S. habe seine Opfer nicht aus einer Notwehrlage heraus getötet, entschied das Gericht, das nur ein halbes Jahr unter dem von der Anklage geforderten Strafmaß blieb. (...) Das gesamte Tatgeschehen sei nicht ohne den damals bestehenden ausländerfeindlichen Hintergrund des Angeklagten erklärbar. Auch Russlanddeutsche seien vom Angeklagten als einem erklärten Anhänger der Neonazi-Szene verachtet worden.
Eine wesentliche Beeinflussung des Angeklagten durch vorangegangenen Alkoholgenuss wurde nicht angenommen. Allerdings wurde ihm auf Grund seiner Persönlichkeitsstruktur verminderte Schuldfähigkeit zugebilligt.
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