Mittwoch, Juli 14, 2004
junge welt vom 14.07.2004 - Revanche als Menschenrecht?
»Vertriebene« klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Rückgabe früheren Eigentums
Zentrale Grundlage für die Beschwerde, die 79 Sudetendeutsche beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt haben, sei der Beitritt Tschechiens zur Europäischen Menschenrechtskonvention. So die Aussage des Anwalts der Kläger. Wie das unabhängige Internet-Magazin German Foreign Policy (www.german-foreign-policy.com) vergangenen Freitag berichtete, wurde die Klage bereits am 28. April eingereicht. Gefordert wird die Rückgabe jenes Eigentums, das 1945 in Erfüllung der »Benes-Dekrete« von der Tschechoslowakischen Republik konfisziert worden war, oder eine »Entschädigung nach dem vollen Verkehrswert«.
Am 7. Juli berichtete Die Welt über die Klage der Sudetendeutschen. Dem Blatt zufolge hat der Gerichtshof alle 79 Beschwerden »bestätigt und registriert«. Der Klagevertreter, Rechtsanwalt Thomas Gertner, will vom Gericht feststellen lassen, daß die tschechische Regierung in der Eigentumsfrage gegen Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 14 verstößt. Der Österreicher Gertner war pikanterweise auch für die ostdeutschen Erben von Bodenreformland tätig, die von der Bundesrepublik entschädigungslos enteignet worden waren. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte deren Klage als berechtigt angesehen und von der Bundesregierung verlangt, ihnen zumindest eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Auch sie hatten sich auf Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls bezogen.
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