Dienstag, November 09, 2004
KSTA.DE - Fackeln verboten, marschieren erlaubt
Richter erteilen Neonazis für ihre Demonstration mehrere Auflagen.
Wie von vielen Kennern der Rechtsprechung insgeheim befürchtet, hat das Kölner Verwaltungsgericht gestern das polizeiliche Verbot der für heute in Opladen angemeldeten Neonazi-Demonstration aufgehoben. Die 20. Kammer begründet ihren Beschluss vor allem damit, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sehe, der die Behörden nicht mit entsprechenden Auflagen begegnen könnten, zumal nur mit 50 bis 100 Teilnehmern zu rechnen sei. Auch die Tatsache, dass der rechtsradikale Organisator Axel Reitz mehrfach vorbestraft sei und als Bewährungsversager angesehen werden müsse, rechtfertige nicht die Annahme der Polizei, dass es bei seiner Demonstration zu Straftaten kommen werde.
Die Kammer verkenne auch nicht das geschichtsträchtige Datum und den Umstand, „dass der Antragsteller und sein Umfeld in besonders eindeutigem Maße zum rechtsextremen Spektrum zählen“ und dass angesichts der öffentlichen Diskussion über seine Versammlung „besondere Umsicht und Vorsicht“ zu walten habe. „Ausnahmsweise“ setzte das Gericht deshalb selbst einige Auflagen für die Neonazi-Demonstration fest. Verboten ist ihnen insbesondere „das Mitführen von Fackeln und Trommeln sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung“, ferner die Benutzung von Fahnen und Transparenten strafbaren Inhalts sowie von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Gericht hat außerdem verfügt, dass Anordnungen des Polizeipräsidenten zum Demonstrationsweg und zum zeitlichen Ablauf der Demonstration zu befolgen sind. Die Leverkusener Polizei, die gegen diesen Beschluss keine Rechtsmittel einlegen wird, verfügt damit immerhin über ausreichende Möglichkeiten, die verschiedenen Demonstrantengruppen weiträumig voneinander zu trennen. Die Mahndemonstration der Kulturvereinigung Leverkusen zum Platz der Opladener Synagoge und die Mahnwache des „Aktionsbündnis gegen den Naziaufmarsch“ an der Goethestraße dürften damit ungestört verlaufen.
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