Freitag, November 19, 2004
Overather Mordprozess: Verteidigung hält Plädoyer
Staatsanwalt forderte lebenslänglich für Ex-Söldner
Im Prozess um den Dreifachmord von Overath hält die Verteidigung am Freitag (19.11.04) ihr Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Ex-Söldner aus der rechten Szene lebenslange Haft mit Sicherheitsverwahrung gefordert. Eine Gutachterin bescheinigte dem 46-Jährigen volle Schuldfähigkeit.
Der Prozess um den Dreifachmord von Overath, der bundesweit für Entsetzen sorgte, nähert sich seinem Ende. Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten Ex-Söldner eine lebenslange Haftstrafe gefordert, dazu die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Anordnung von Sicherungsverwahrung. Freitag (19.11.049 hält die Verteidigung ihr Plädoyer, am 7. Dezember soll das Urteil gesprochen werden. Laut Anklage hat der Ex-Söldner aus der rechten Szene mit seiner Freundin eine dreiköpfige Anwaltsfamilie heimtückisch und kaltblütig erschossen. Für die 20-jährige Frau forderte die Staatsanwaltschaft zehn Jahre Haft und damit die höchste Jugendstrafe.
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