Freitag, Juni 24, 2005
Die Zeit - Politik : Keine Milde mehr
Sieben Jahre Haft für Martin Wiese: Immer mehr Richter fällen harte Urteile gegen Neonazis. Doch die organisieren sich ständig neu. Droht Terror-Gefahr von rechts?
Wann ist jemand ein Terrorist: Wenn er sechs Pistolen kauft? Muss er Sprengstoff besorgen und einen Bombenanschlag planen? Oder sagen, die "nationalpolitische Arbeit" sei "der einzige Weg, die Zukunft des deutschen Volkes zu sichern"? All das hat der Neonazi Martin Wiese getan. Sein Verteidiger hält ihn dennoch nicht für einen Terroristen. Er spricht von einer "Riesendummheit", die sein Mandant begangen habe. Dennoch hat das Bayerische Oberste Landgericht Wiese an diesem Mittwoch wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und mehrerer Waffendelikte zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine 22 bis 28 Jahre alten Mitangeklagten verurteilte das Gericht zu Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünf Jahren und neun Monaten.
Noch vor wenigen Jahren hätte der Spruch von der "Riesendummheit" verfangen können. Lange verurteilten deutsche Richter Neonazis wegen Körperverletzung, Haus- und Landfriedensbruch. Aber sie mochten die Gruppenbildung dieser Täter nicht als kriminell oder terroristisch einstufen. 1994 musste der Bundesgerichtshof (BGH) klarstellen, dass der Wurf einer Brandflasche durch das Fenster eines Wohnhauses nicht nur eine Körperverletzung, sondern versuchter Mord sein kann, weil diese Tat eine "lebensbedrohliche Gewalthandlung" sei. Noch 2000 stellte die Publizistin Ingrid Müller-Münch fest, dass das Gros der deutschen Juristen erst langsam begreife, dass gegen Ausländer und Juden gerichtete Gewalttaten nicht nur "dumme Jungenstreiche" seien. Die milden Urteile, die gegen solche Täter lange Zeit gesprochen worden seien, "haben mit Sicherheit ihren Teil zu dem anschwellenden Ausländerhass und seinen brutalen Folgen beigetragen", schrieb Müller-Münch.
Das Urteil von München spricht eine neue Sprache; eine, die in den vergangenen Monaten von immer mehr Richtern benutzt wird. Dazu beigetragen hat, dass der BGH die Zuständigkeit bei schwerwiegenden Straftaten gegen Ausländer an die Bundesanwaltschaft übergab - ein deutliches Signal dafür, dass die obersten Richter die innere Sicherheit des Landes durch solche Straftaten gefährdet sehen.
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