Donnerstag, Juni 16, 2005
NETZEITUNG INTERNET: Links zu verbotenen Websites als Dokumentation zulässig
Der Freispruch erfolgte erst in zweiter Instanz: Wer Hyperlinks auf verbotene Seiten setzt, muss nicht automatisch gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter.
Das Stuttgarter Landgericht hat den Mediendesigner Alvar Freude am Mittwoch vom Vorwurf der Beihilfe zur Volksverhetzung in zweiter Instanz freigesprochen. Die Richter urteilten, bei Freudes Berichterstattung über die von der Düsseldorfer Bezirksregierung beanstandeten Nazi-Websites habe es sich um eine Dokumentation zur Zeitgeschichte gehandelt, berichtet «Heise Online».
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