Dienstag, Juni 28, 2005

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufnahme in Verfassungsschutzbericht

Pressemitteilung Nr. 57/2005 vom 28. Juni 2005 zum Beschluss vom 24. Mai 2005 – 1 BvR 1072/01 Die Beschwerdeführerin (Bf) ist Verlegerin und Herausgeberin der Wochenzeitung "Junge Freiheit". Ihre Verfassungsbeschwerde (Vb), mit der sie sich gegen die Aufnahme ihrer Wochenzeitung in die Verfassungsschutzberichte des Landes Nordrhein-Westfalen der Jahre 1994 und 1995 wandte, war erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hob die angegriffenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) und Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf, da sie die Beschwerdeführerin (Bf) in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzen. Die Sache wurde an das VG zurückverwiesen. Dieses hat unter Berücksichtigung der vom Senat dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen erneut zu prüfen, ob die tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Bf ausreichen. Insbesondere ist erneut zu bewerten, ob der Bf die in Artikeln Dritter, die nicht der Redaktion angehören, veröffentlichten verfassungsfeindlichen Positionen zugerechnet werden können. siehe auch: Verfassungsgericht gibt "Junge Freiheit" Recht. Die Wochenzeitung "Junge Freiheit" darf nicht als "rechtsextremistisch" eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dies verstoße gegen die Pressefreiheit, so lautet der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts; Pressefreiheit gilt auch für Rechtsextreme. Die nationale Postille "Junge Freiheit" siegt vor dem Bundesverfassungsgericht: Über die Aufnahme des Blatts in verschiedene Verfassungsschutzberichte muss nun neu entschieden werden. Die Richter werten Erwähnung als Eingriff in Grundrechte, Populistisch, nicht extrem, Rechts-Blatt "Junge Freiheit" siegt vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Zeitschrift hatte dagegen geklagt, dass sie im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht erwähnt worden war. Das höchste deutsche Gericht hat den Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgewiesen, «Junge Freiheit» darf nicht rechtsextremistisch genannt werden. BVG sieht in Einstufung der Wochenzeitung eine Verletzng der Pressefreiheit, Urteil zu 'Junge Freiheit' ist unverstaendlich
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Rosen auf den Weg gestreut

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