Mittwoch, Juni 15, 2005
heise online - Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW
Der Staat darf von Internet-Zugangsanbietern die Sperrung von rechtsextremen, ausländischen Internet-Angeboten verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte den Zugangsanbietern Sperrungsverfügungen für Nazi-Websites zugestellt, die im Ausland ins Internet gestellt werden. Die Zugangsanbieter hatten dagegen Klage eingereicht. Das Gericht entschied nun, dass die Verfügungen durch die Staatsverträge zu Mediendiensten und Jugendschutz gedeckt seien. (Az.: 27 K 5968/02).
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen