Dienstag, Juni 14, 2005

derStandard.at: Hintergrund: Über 150 Verurteilungen seit 1999 nach NS-Verbotsgesetz

Strafen für Wiederbetätigung und Holocaust-Leugnung Das NS-Verbotsgesetz von 1947 regelt neben dem Verbot der NSDAP und der nationalsozialistischen Wiederbetätigung auch die Bestrafung von Holocaust-Leugnern. Ihnen drohen im Regelfall zwischen ein und zehn Jahren Haft. Nach Angaben des Justizministeriums gab es allein zwischen 1999 und 2004 insgesamt 158 Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz. Im Par. 3h heißt es zur Holocaust-Leugnung: "(...) wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht" ist mit einem bis zu zehn (bei besonderer Gefährlichkeit 20) Jahren Haft zu bestrafen. siehe auch: Mehr als 150 Verurteilungen seit 1999. Das NS-Verbotsgesetz von 1947 regelt neben dem Verbot der NSDAP und der nationalsozialistischen Wiederbetätigung auch die Bestrafung von Holocaust-Leugnern, Hintergrund: NS-Verbotsgesetz

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