Donnerstag, Juli 08, 2004
Yahoo! Nachrichten - Entlassung eines NPD-Funktionärs aus Bundeswehr rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Entlassung eines NPD-Funktionärs aus der Bundeswehr bestätigt. Bei dem 1998 entlassenen Wehrdienstleistenden habe die konkrete Gefahr bestanden, dass er entgegen dem Soldatengesetz «nicht bereit war, die freiheitliche demokratische Grundordnung anzuerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung einzutreten», urteilten die Leipziger Richter. Der heute 30-Jährige war vor sechs Jahren Kreisvorsitzender der rechtsextremistischen Partei.
Der Kläger war zum 1. März 1998 zum zehnmonatigen Grundwehrdienst einberufen worden. Im August wurde er als Gefreiter vom Truppenkommandeur entlassen, nachdem bekannt geworden war, dass er leitender NPD-Funktionär in seinem Heimatort war.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Klägers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Es sah die Voraussetzung für eine Entlassung nach dem Wehrpflichtgesetz gegeben: Danach ist ein Soldat aus dem Wehrdienst zu entlassen, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung ernstlich gefährdet würde.
Das Bundesverwaltungsgericht bezog sich inhaltlich auf die Feststellungen der Vorinstanz. Demnach hatte sich die NPD im Jahre 1998 auch gewaltbereiten Neonazis geöffnet. Es bestand laut dem Urteil «die wenn auch unterschwellige Bereitschaft zur gewaltsamen, eventuell bewaffneten Revolution». Das hatte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen aus Äußerungen des damaligen NPD-Parteivorsitzenden hergeleitet. «Diese Äußerungen musste der Kläger als Kreisvorsitzender sich zurechnen lassen», erklärte das Gericht.
Siehe dazu auch: Pressemitteilung BVerwG (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 17.03); Bundeswehr durfte NPD-Funktionär ausschließen, Bundeswehr darf Extremisten entlassen, Ein Rechter sehnt sich nach "Rechtsum!". Vor sechs Jahren wurde ein wehrpflichtiger NPD-Funktionär aus der Bundeswehr entlassen. Begründung: Rechte Extremisten schaden dem Ansehen der Truppe. Das Bundesverwaltungsgericht muss jetzt entscheiden, ob der Rauswurf zulässig war
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen