Donnerstag, Juni 09, 2005

derStandard.at: "Auschwitz-Lüge"

In Österreich eigener Paragraf im Verbotsgesetz zur Leugnung von NS-Verbrechen In Österreich ist dem Tatbestand der Leugnung nationalsozialistischer Verbrechen ein eigener Paragraph im Verbotsgesetz gewidmet. In der novellierten Form des Gesetzes aus dem Jahr 1992 heißt es in Paragraf 3h: "Es wird bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht." Die grundsätzliche Strafdrohung umfasst ein bis zehn Jahre Haft. Bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung kann jedoch eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren verhängt werden.

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