Montag, Juni 06, 2005

IDGR - Landser-Prozess: Bewährungsstrafen

In dem Prozess um den Vertrieb von CDs der verbotenen rechtsradikalen Rockband "Landser" sind am Freitag vier Angeklagte zu Freiheitsstrafen zwischen 8 und 20 Monaten auf Bewährung verteilt worden. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden befand die Männer der Volksverhetzung, der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole sowie der Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen für schuldig. Der 30 Jahre alte Vertriebschef erhielt eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten und muss außerdem 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zehn Monate bekam ein 37-jähriger Mitfinanzier. Am Donnerstag hatten drei der Angeklagten überraschend die ihnen von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegten Taten eingeräumt. Die Kammer wertete die Schuldgeständnisse als strafmildernd. Die in einem Londoner Tonstudio produzierte CD mit dem Titel "Ran an den Feind" wurde konspirativ vertrieben. Ein 30-jähriger Chemnitzer zahlte die Flugtickets für die Bandmitglieder und eine Gage von 10.000 Mark pro Musiker. Die CDs, deren Texte laut Anklage an den Wortgebrauch der NSDAP anknüpfen und zur "Beseitigung anderer Menschen aufrufen", wurden zunächst mit einer Auflage von 5000 Stück hergestelllt. Geplant war nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft der Vertrieb von 10.000 Exemplaren. Unter dem Code-Namen "Otto" wurden Bestellungen angenommen, die Geldübergabe fand an Autobahn-Raststätten statt. Der Prozess hatte am Montag begonnen. Durch die unerwarteten Geständnisse konnte rasch ein Urteil gefällt werden. In der Urteilsbegründung heißt es, "die Taten zeichneten sich durch hohe kriminelle Energie und hohes konspiratives Verhalten aus".

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