Donnerstag, Juni 02, 2005

OTZ - Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für NPD-Veranstaltung

"Fest der Völker" am 11. Juni darf nicht auf dem Markt stattfinden. Der Verbotserlass der Stadt Jena für das so genannte "Fest der Völker" am 11. Juni auf dem Marktplatz wurde gestern durch das Verwaltungsgericht Gera bestätigt. Die Gründe der Stadt für die Untersagung der NPD-Veranstaltung seien tragfähig, teilte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Dr. Gülsdorf, mit. So war unter anderem angeführt worden, dass der Marktplatz bereits durch den seit Jahren stattfindenden grünen Markt belegt sei. Auch die räumlichen Verhältnisse auf und um den Markt gewährleisten keine sichere Durchführung der Veranstaltung. Das Gericht überlässt es der Stadt und dem Veranstalter, ob die Veranstaltung an anderer Stelle stattfinden könne oder ob es auch dort Sicherheitsbedenken gebe. siehe auch: Verbot des Nazis-Festes in Jena bestätigt. Das Verwaltungsgericht in Gera bestätigte gestern das Verbot der NPD-Kundgebung "Fest der Völker" am 11. Juni 2005 zwischen 10 und 22 Uhr auf dem Marktplatz in Jena. Das Verbot betrifft jedoch nur den Marktplatz als Veranstaltungsort, nicht die Veranstaltung als solches! Eine inhaltliche Auseinandersetzung bezüglich der Unterstützung von "Blood and Honour" und angesichts der Redner und Bands zu erwartender Straftaten wie Verherrlichung des Nationalsozialismus etc. fand nicht statt. Es war aber schon längere Zeit klar, dass es der Jenaer Markt nicht der Veranstaltungsort werden wird und ein Ausweichplatz gesucht werden muss. Das Verbot bedeutet also abgesehen von der Möglichkeit, die nächste Instanz anzurufen, nicht, dass das "Fest der Völker" nicht doch an einem anderen Platz stattfinden kann; VG Gera: NPD-Kundgebung "Fest der Völker" darf nicht stattfinden

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