Freitag, September 16, 2005
Marktplatz Oberbayern: Datenschützer: Polizei filmt oft rechtswidrig
Die Münchner Polizei hat laut Datenschutz bei der Neonazi-Kundgebung am 2. April 2005 rechtswidrige Video-Nahaufnahmen von Gegendemonstranten gemacht. "Ich ziehe eine förmliche Beanstandung in Erwägung", sagte Bayerns Datenschutzbeauftragter Reinhard Vetter dieser Zeitung gestern. Er habe die Aufzeichnungspraxis der Münchner Polizei bei Demonstrationen schon mehrfach moniert, so Vetter weiter. "Die Polizei hat Besserung gelobt, aber es werden immer wieder Fehler gemacht. Das muss aufhören." Die Polizei weist die Kritik zurück. "Wir werden die Gründe für jede einzelne Aufnahme darlegen", sagte ein Sprecher.
Nahaufnahmen nur bei konkreter Gefahr zulässig
Vetters Behörde hatte die rund sieben Stunden Polizeivideos von der Kundgebung, bei der 300 Rechtsextreme auf tausende Nazi-Gegner trafen, auf Anfrage der Landtags-SPD geprüft. Sein Fazit: Die Polizei hat gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. "In vielen Fällen wurden Einzelbilder von Personen oder Personengrupen gemacht, indem diese herangezoomt wurden." Die Sequenzen seien lang genug, um Gesichter genau erkennen zu können. Dies sei nach § 12a Versammlungsgesetz aber nur zulässig, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gebe, dass von diesen Personen eine erhebliche Gefahr ausgehe. Diese Voraussetzungen seien hier nicht zu erkennen. Nur Übersichtsaufnahmen seien durch die Rechtsprechung grundsätzlich gedeckt.
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