Freitag, Mai 06, 2005

derStandard.at: NPD-Demonstration am Holocaust-Mahnmal bleibt verboten

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde der NPD zurück Die am Sonntag in Berlin geplante Demonstration der rechtsextremen NPD zum Holocaust-Mahnmal und zum Brandenburger Tor bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Freitag in Karlsruhe eine Beschwerde der NPD gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts (OVG) zurück. Eine Begründung für seine Entscheidung nannte das Verfassungsgericht zunächst nicht. siehe dazu auch: Einstweilige Anordnung abgelehnt - NPD-Demo am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen, Verfassungsgericht weist NPD-Antrag ab. Es bleibt dabei: Die rechtsextreme NPD darf am 8. Mai nicht am Holocaust-Mahnmal vorbei zum Brandenburger Tor marschieren. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde der Partei gegen das Verbot ihrer geplanten Demonstrationsroute zurück

Keine Kommentare: