Donnerstag, Mai 19, 2005
BerlinOnline: DVU will Geld für ihre Stiftung erstreiten
Koalition will Rechten die Mittel per Gesetz vorenthalten
Der Ablauf ist schon vorgezeichnet: Umgehend, nachdem die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU am Freitag den neuen Doppelhaushalt 2005/06 verabschiedet haben, will die rechtsextreme DVU dagegen vor das Landesverfassungsgericht ziehen. Und selbst renommierte Rechtsexperten sagen der Partei des Münchner Verlegers der "Nationalzeitung", Gerhard Frey, gute Aussichten für einen Erfolg voraus.
Es geht um die Zuschüsse für parteinahe Stiftungen. 924 000 und 855 000 Euro sind für diese Zwecke im Doppelhaushalt vorgesehen. Maximal 17 000 hätte die DVU beanspruchen können. Im Haushaltsgesetz ist auf Initiative der Regierungsfraktionen SPD und CDU aber ein neuer Passus enthalten, nach dem nur noch Parteien bedacht werden, die drei Mal die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben. Die DVU schaffte das bislang erst zwei Mal.
Als "unverhältnismäßig" und "durchsichtig" kritisiert Ulrich Battis, Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität, diese Hürde. Sie verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und habe vor Gericht "keine Chance". Ähnliche Bedenken hat auch die oppositionelle PDS angemeldet. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Heinz Vietze warnte am Mittwoch vor dem Landtag die Vertreter der Regierungskoalition, ein Sieg vor dem Verfassungsgericht drohe der Rechtspartei "den Nimbus der Ausgrenzung" zu bescheren: "So billig können die gar keine Parteienwerbung machen, wie Sie sie ihnen besorgen."
"Akademische Klugscheißerei" nennt der CDU-Innenpolitiker Sven Petke solche Einwände. Das Geld stehe der DVU nur zu, wenn sie eine kommunale oder eine Mitgliederbasis habe - "und die hat sie nicht". Die Koalition habe sich vorgenommen, konsequent gegen die rechtsextreme Partei vorzugehen, "das gerichtliche Risiko nehmen wir in Kauf". Das sieht auch der SPD-Innenpolitiker Siegwart Schippel so. Zudem verlasse er sich darauf, dass die vom Innenministerium vorgeschlagene Klausel rechtskonform sei.
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