Donnerstag, September 15, 2005
BBV-NET - ZDF muss NPD keinen weiteren Sendetermin geben
Das ZDF hat am Donnerstag vor dem Oberverwaltungssgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz einen Erfolg erzielt. Der TV-Sender muss der rechtsextremistischen NPD keinen dritten Sendetermin für die Wahlwerbung zur Bundestagswahl zuteilen.
Die NPD hatte vom ZDF verlangt, ihr über die zwei bereits zugeteilten Sendetermine hinaus einen dritten Termin für Wahlwerbung zur Bundestagswahl zu geben. Das hatte der Sender abgelehnt, worauf die Partei beim Verwaltungsgericht Mainz einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hatte. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Oberverwaltungsrichter bestätigten nun diese Entscheidung per Eilverfahren.
Das ZDF sei nach dem Staatsvertrag verpflichtet, Parteien vor der Bundestagswahl im Rahmen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Chancengleichheit angemessene Sendezeiten einzuräumen. Voraussetzung sei, dass mindestens eine Landesliste für die jeweilige Partei zugelassen worden sei.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen