Donnerstag, September 15, 2005

Wahlcheck 05: Die NPD muss draußen bleiben - wdr.de - Politik

Oberverwaltungsgericht weist Eilantrag ab Die rechtsextreme NPD hat keinen Anspruch auf Beteiligung an der ARD-Fernsehsendung "Wahlcheck 05". Zu der Diskussionssendung am Mittwoch (14.09.05) um 20.15 Uhr mit Frank Plasberg waren nur die im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen worden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Mittwochmorgen erklärt, dagegen gebe es keine Bedenken. Am Abend entschied in zweiter Instanz auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster gegen die NPD. Das Gebot der Chancengleichheit sei nicht verletzt.

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