Donnerstag, Mai 19, 2005

Marktplatz Oberbayern: Urteil gegen Martin Wiese rechtskräftig

Verurteilte Neonazis legen keine Revision ein Das Urteil gegen den als Rädelsführer einer terroristischen Vereinigung eingestuften Neonazi Martin Wiese im Prozess um die Anschlagspläne auf das Jüdische Gemeindezentrum ist rechtskräftig. Weder Wiese noch einer der mitangeklagten Gesinnungsgenossen haben Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts eingelegt. Wie berichtet, hatte der 6. Strafsenat den 29 Jahre alten Wiese als Kopf des Führungszirkels der "Kameradschaft Süd" und wegen Waffendelikten zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte konkrete Anschlagspläne bis zuletzt vehement bestritten und beteuert: "Ich bin kein Terrorist." Sein treuer Gefährte, der 24 Jahre alte Karl-Heinz Statzberger, der nach wie vor zu seinem früheren Anführer hält, bekam eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Wieses 28 Jahre alter Stellvertreter Alexander Maetzing, der während des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte, muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der ebenfalls geständige David Schulz kam mit einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren davon. siehe auch: Urteil gegen Martin Wiese rechtskräftig. Der Neonazi war wegen Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wiese hatte den Richterspruch als „Fehlurteil“ bezeichnet, innerhalb der zulässigen Frist jedoch keinen Einspruch erhoben

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