Dienstag, Juni 29, 2004
IDGR - NPD-Demo gegen Synagogenbau: Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet
Die heutige Demonstration der NPD gegen den Neubau der Synagoge in Bochum hat Folgen für den stellvertretenden Landesvorsitzenden: Gegen Claus-Gerd Cremer leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Anlass war seine Rede bei einer Zwischenkundgebung, die Cremer vor 210 Demonstranten hielt.
Der Bochumer Cremer, Jahrgang 1979, hatte zur Bundestagswahl 2002 auf Platz 12 der NPD-Landesliste Nordrhein-Westfalen kandidiert.
Bereits vor Beginn der Neonazi-Demonstration hatte die Polizei 26 NPD-Anhänger von der Versammlung ausgeschlossen, weil sie gegen Auflagen der Polizei verstoßen hatten. Während der Demonstration wurden drei weitere Neonazis vorläufig festgenommen, bei denen Stahlruten und Pfefferspray gefunden wurde; eine weitere Anzeige wurde wegen Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen erstattet (§ 86a StGB). Während der Abreise der Neonazis aus Bochum stellten Bundesgrenzschutz-Beamte zwei Teleskopschlagstöcke sicher und fertigten ebenfalls drei Anzeigen nach § 86a StGB.
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